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HNO-Arzt


HNO-Arzt

Ein Mediziner, der sich auf das Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde spezialisiert hat, wird allgemein als HNO-Arzt bezeichnet. Diese Fachärzte können sowohl in einer eigenen Praxis als auch in einem Krankenhaus tätig sein. Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit des HNO-Arztes bzw. Ohrenarztes.

Allgemeine Informationen zu HNO-Ärzten

Die Fachrichtung der Medizin, die Erkrankungen im Bereich des Kopfes und des Halses behandelt, insbesondere der Ohren, der Nase und des Rachens, wird als Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder Oto-Rhino-Laryngologie bezeichnet. Die Abkürzung HNO-Arzt ist die geläufigste Bezeichnung für diesen Bereich.

Oto-Rhino-Laryngologie setzt sich aus den altgriechischen Wörtern „oto“ für Ohr, „rhino“ für Nase und „larynx“ für Hals zusammen. Mit anderen Worten; ein ausgebildeter HNO-Arzt ist für die medizinische Versorgung in den Bereichen Hals, Nase und Ohren verantwortlich.

Der HNO-Arzt und sein Tätigkeitsbereich

Um Hals-Nasen-Ohren-Arzt zu werden, muss man zuerst ein reguläres Medizin-Studium absolvieren und sich anschließend auf das Fachgebiet spezialisieren. Ein HNO-Arzt führt umfangreiche Untersuchungen durch, um verschiedene Erkrankungen im Bereich von Hals, Nase und Ohren zu diagnostizieren.

Darauf basierend empfehlen HNO-Ärzte individuelle Therapien und beraten unabhängig über die weitere Vorgehensweise. Im Falle einer diagnostizierten Schwerhörigkeit bzw. Hörminderung leitet der HNO-Arzt dann oftmals an einen Hörakustiker weiter, welcher wiederum den Hörtest und die Hörgeräte-Versorgung übernimmt.

Verordnung für Hörgeräte durch den Ohrenarzt

Wenn der HNO-Arzt bzw. Ohrenarzt eine Schwerhörigkeit diagnostiziert, stellt er dem Patienten eine sogenannte „Ohrenfachärztliche Verordnung für Hörgeräte“ aus. Diese bescheinigt, dass der Bedarf von Hörgeräten vorliegt bzw., dass ein Hörgerät zu einer Verbesserung des Hörens beitragen würde. Über diese Verordnung erhalten Sie einen Krankenkassen-Zuschuss, welcher i. d. R. alle 6 Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Alle Krankenkassen sind verpflichtet, den Zuschuss für Hörgeräte zu gewähren, wenn eine Verordnung des HNO-Arztes/ Ohrenarztes vorliegt. Der Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen beträgt aktuell bis zu circa 1.500 Euro. Der Zuschuss privater Krankenkassen ist mindestens genauso hoch, kann jedoch (je nach Tarif, Zugehörigkeit und eventueller Zusatzleistungen) auch deutlich höher ausfallen.

Hörgeräte-Verordnung vom HNO-Arzt

Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre neuen Hörgeräte über AudioMee beziehen, müssen Sie sich nicht mit der Abrechnung bei Ihrer Krankenkasse beschäftigen, denn diesen Prozess übernehmen wir gerne für Sie. Hierbei stellen wir sicher, dass Sie alle Zuschüsse erhalten, die Ihnen zustehen.

Wie läuft die Untersuchung beim HNO-Arzt ab?

Die Untersuchung beim HNO-Arzt beginnt normalerweise mit Fragen zu Ihrer Befindlichkeit sowie eventuellen Symptomen und empfunden Problemen bzw. Schmerzen. Diese Vorbesprechung nennt sich Annamnese. Anschließend wird das betroffene Organ untersucht, um die Ursache der Beschwerden zu finden.

Wenn bspw. das Ohr betroffen ist, wird der HNO-Arzt in der Regel zuerst einmal den Gehörgang und das Trommelfell untersuchen. Dieser Vorgang nennt sich Otoskopie. Mehr zum Ablauf einer Otoskopie erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Untersuchung der Ohren bzw. des Gehörs

Die Untersuchung der Ohren bzw. des Gehörs wird im Fachjargon “Otoskopie” genannt. Der Vorgang ist schmerzfrei und dient dem Mediziner dazu, sich das Ohr unter Beleuchtung aus der Nähe anzusehen. Hierzu verwendet der HNO-Arzt ein Otoskop oder ein Ohrmikroskop.

Beides sind medizinische Instrumente, mit denen der Gehörgang unter Vergrößerung und hoher Beleuchtung begutachtet werden kann. Dabei kann der HNO-Arzt Fremdkörper, Entzündungen oder knöcherne Wucherungen (Exostosen) im Gehörgang untersuchen.

Wenn Ohrenschmalz (Cerumen), Hautschüppchen oder andere Fremdkörper den Gehörgang blockieren, wird der HNO-Arzt diese zuerst entfernen, um die Untersuchung fortzusetzen.

Untersuchung der Ohren bzw. des Gehörs durch HNO-Arzt

Unterschied zwischen Hörakustiker und HNO-Arzt

Der Hörakustiker ist für das gute Hören und allem, was damit in Verbindung steht, zuständig. Dazu gehören die Beratung, Anpassung und Kontrolle von Hörgeräten. Zudem nimmt sich der Hörakustiker sehr viel Zeit für die Durchführung des Hörtests, da dies eine wichtige Grundlage für die optimale Einstellung von Hörgeräten ist.

Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt führt meistens kürzere Hörtests durch, da er vor allem für die medizinische Abklärung, Diagnosestellung und Behandlung zuständig ist. Er klärt in erster Linie die Frage, ob der Hörverlust für den Krankenkassen-Zuschuss ausreichend ist. Bereits ab einer Hörminderung von 20 % stellt er eine Verordnung aus, über diese eine Bezuschussung der Krankenkasse abgerechnet wird.

Wann sollte man einen HNO-Arzt aufsuchen?

Ein HNO-Arzt ist ein spezialisierter Arzt, der sich auf die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Ohren, Nase und des Rachens konzentriert. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Sie einen HNO-Arzt aufsuchen sollten, aber einige der häufigsten sind:

1. Probleme mit dem Hörvermögen

Wenn Sie Schwerhörigkeit, langanhaltenden Tinnitus von mehreren Tagen haben, sollten Sie einen HNO-Arzt aufsuchen, um eine Diagnose zu erhalten. Auch Schwindel kann mit dem Hörapparat zusammenhängen.

2. Nasen- und Rachenprobleme

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Atmen, eine chronisch verstopfte Nase, häufige Sinusinfektionen, Halsschmerzen oder Schluckbeschwerden haben, ist der Termin beim HNO-Arzt zu empfehlen.

3. Allergien

Wenn Sie unter allergischen Reaktionen leiden, die sich auf Ihre Ohren, Nase oder Ihren Rachen auswirken, wird Ihnen ein HNO-Arzt eine geeignete Behandlung empfehlen.

4. Verletzungen

Wenn Sie eine akute Verletzung im Bereich des Kopfes, des Halses oder der Ohren haben, sollten Sie entweder in die Notaufnahme gehen oder einen HNO-Arzt in der Nähe aufsuchen.

5. Vorsorge

Nicht zu vergessen ist natürlich auch die regelmäßige Vorsorge, welche optimalerweise alle 1-2 Jahre stattfinden sollte – auch dann, wenn keine der oben genannten Beschwerden vorliegen.

Information: Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur einige der Gründe sind, warum man einen HNO-Arzt aufsuchen sollte. Wenn Sie also Bedenken haben oder sich unwohl fühlen, sollten Sie sich immer an einen medizinischen Fachmann wenden, um eine genaue Diagnose und Behandlung zu erhalten. In den meisten Fällen gilt schließlich: Lieber einmal zu viel beim Arzt gewesen zu sein als zu wenig.

Kann man auch ohne Überweisung zum HNO-Arzt bzw. Ohrenarzt?

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl – dies gilt sowohl für Kassenpatienten als auch Privatpatienten. Sie haben somit jederzeit die Möglichkeit, bei einem Facharzt (und dazu gehören eben auch Ohrenärzte bzw. HNO-Ärzte) vorstellig zu werden, ohne eine Überweisung vom Hausarzt einzuholen.

Insgesamt ist eine Überweisung aus Patientensicht somit nicht notwendig. Aber: Es ist sehr zu empfehlen, dass Sie (außer in Notfällen) nicht ohne Termin zum HNO-Arzt gehen. Die Praxen sind oftmals sehr voll und ohne Termin müssen Sie häufig mit langen Wartezeiten rechnen.

Überweisung HNO-Arzt für Hörgeräte

Wie oft sollte man zur Vorsorge beim HNO-Arzt?

Es ist allgemein empfehlenswert, Hals, Rachenbereich, Nase und Ohren alle 1-2 Jahre überprüfen zu lassen. Gerade beim Gehör gibt es zahlreiche Krankheiten und Veränderungen, die sich schleichend entwickeln und somit lange Zeit unerkannt bleiben. Eine Vorsorge kann hier zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung führen.

Die Empfehlungen, wie oft man einen HNO-Arzt oder auch Ohrenarzt zur Kontrolle bzw. Vorsorge aufsuchen sollte, gehen dennoch weit auseinander. Dies ist auch ein Stück weit abhängig vom Alter: Junge Menschen benötigen zumeist weniger Vorsorge als ältere Menschen. Gerade für ältere Menschen darf man eine Kontrolle alle 1-2 Jahre durchaus als sinnvoll erachten.

Wenn Sie bereits in Behandlung sind, nennt Ihnen der Arzt meist einen individuellen Turnus, an den Sie sich natürlich halten sollten. Ansonsten gilt: Wenn Sie konkrete Beschwerden haben, sollten Sie möglichst schnell einen Termin beim HNO-Arzt vereinbaren. Für den Fall, dass Sie bereits Hörgeräte-Träger sind, sollten Sie bedenken, dass Sie alle 6 Jahre Anspruch auf den Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkasse geltend machen können. Dennoch sollten Sie nicht 6 Jahre bis zum nächsten Besuch warten, sondern regelmäßig den HNO-Arzt aufsuchen.

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