Für Senioren & mobil eingeschränkte Menschen
Wenn Sie sich den Weg zum Hörakustiker lieber sparen möchten, kommt AudioMee direkt zu Ihnen.
So erhalten Sie persönliche Betreuung in Ihrer vertrauten Umgebung.
Krankenkassen übernehmen in Deutschland einen großen Teil der Kosten für moderne Hörgeräte – häufig sogar vollständig. Mit AudioMee erhalten Sie meisterliche Hörakustik, moderne Hörtechnologie, transparente Beratung und persönliche Betreuung direkt in Ihrem Zuhause.
Zudem übernehmen wir die gesamte Antragstellung für Sie und begleiten Sie Schritt für Schritt.


Unsere Hörakustik-Meister besuchen Sie in Ihrer vertrauten Umgebung. Das spart Ihnen wertvolle Zeit und anstrengende Wege. Durch unseren mobilen Hörakustik-Service haben Sie den Vorteil, dass die Hörgeräte direkt in Ihrem Umfeld angepasst werden. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihrem Alltag passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Krankenkassen sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen.
Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen, nachfolgend die bekanntesten:












Gutes Hören verbindet. Mit Familie, Freunden und dem Alltag.
Viele Menschen schieben das Thema Hörgeräte lange vor sich her – häufig wegen Zeitmangel, Unsicherheit oder komplizierter Abläufe. Genau deshalb bringt AudioMee die komplette Hörgeräte-Versorgung direkt zu Ihnen nach Hause. Ohne lange Wege. Ohne Wartezimmer. Ohne Stress.
Sie müssen nichts weiter tun, als die Tür zu öffnen. Den Rest erledigen wir gemeinsam in Ihrer vertrauten Umgebung.



Hörgeräte werden durch die Krankenkassen bezuschusst – unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Der Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen beträgt aktuell ungefähr 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen können die Zuzahlungen sogar noch deutlich höher sein.
Unsere Hör-Experten übernehmen den Prozess der Antragstellung für Sie und stellen sicher, dass Sie alle Zuschüsse bekommen, auf die Sie Anspruch haben.

Wenn Sie sich den Weg zum Hörakustiker lieber sparen möchten, kommt AudioMee direkt zu Ihnen.
So erhalten Sie persönliche Betreuung in Ihrer vertrauten Umgebung.

Wir entlasten Familien, indem wir Organisation, Beratung und Betreuung rund um das gute Hören übernehmen.
Keine zusätzlichen Fahrten zum örtlichen Akustiker. Keine komplizierte Abstimmung.

Sie möchten moderne Hörgeräte, aber keine unnötigen Termine oder langen Wartezeiten?
AudioMee integriert sich flexibel in Ihren Alltag – effizient, diskret und komfortabel.
Unsere Hör-Experten informieren Sie im ersten Schritt gerne telefonisch zu Ihrem individuellen Krankenkassen-Zuschuss bzw. zur vollständigen Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse. Wir freuen uns auf Sie.

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unseren Hör-Experten
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte nach festgelegten Vorgaben. Für gesetzliche Krankenkassen gibt es einheitliche Festbeträge/Pauschalen, die aktuell bei circa 1.500,- € liegen. Bei einigen privaten Versicherungen kann die Kostenübernahme je nach Tarif und Dauer der Zugehörigkeit sogar noch deutlich höher sein. Die Kostenübernahme kann i. d. R. alle 6 Jahre abgerufen werden.
In Deutschland beträgt die Höhe der Kostenübernahme gesetzlicher Versicherungen aktuell circa 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen ist der Hörgeräte-Zuschuss sogar noch deutlich höher. Wählt der Hörgeräte-Träger Sonderleistungen, sind diese ggf. mit einer privaten Aufzahlung verbunden.
Der Begriff “Hörgeräte-Zuschuss” wird eher umgangssprachlich verwendet. Fachlich spricht man von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wodurch dem Träger kostenfreie Hörgeräte ermöglicht werden. Um eine Hörgeräte-Kostenübernahme zu erhalten, spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung ist, dass eine Hörminderung durch einen HNO-Arzt festgestellt wird. Die Kostenübernahme kann in der Regel alle 6 Jahre beantragt werden und beträgt aktuell circa 1.500 Euro.
Bei AudioMee erhalten Sie Hörgeräte über die Kostenübernahme der Krankenkasse bereits zum sogenannten Nulltarif. Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Ihre neuen Hörgeräte über die Krankenkasse getragen werden. Dies gilt nicht nur für die Hörgeräte selbst, sondern beinhaltet auch alle sonstigen Kosten (z. B. Hörtest, Beratung, Anpassung, Nachkontrolle etc.). Für den Hörgeräte-Träger fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10,- € pro Ohr an.
Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Für den Hörgeräte-Träger fällt eventuell lediglich eine gesetzliche Gebühr von 10,- € pro Ohr an.
Wir benötigen die Angabe Ihres Alters, um Sie später optimal bzgl. der Hörgeräte Versorgung unterstützen zu können.
Die Hörgeräte Versorgung von Minderjährigen obliegt dem HNO Arzt. Deshalb beginnt unser Rechner ab dem Alter von 18 Jahren.
Wir benötigen diese Information, um Ihnen den korrekten Zuschuss berechnen zu können. Der Zuschuss ist abhängig davon, ob Sie ein oder zwei Hörgeräte benötigen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, geben Sie am besten die Auswahl "beide Ohren" an, denn dies ist der häufigste Fall und somit am wahrscheinlichsten.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Damit die Krankenkasse den Hörgeräte Zuschuss gewährt, ist ein Rezept/Verordnung durch einen Facharzt notwendig.
Sollten Sie noch kein Rezept haben, ist dies bei AudioMee kein Problem. Lesen Sie hierzu die Infos im nächsten Schritt.
Um Ihnen den genauen Betrag Ihre Zuschusses nennen zu können, benötigen wir die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Hierfür unterscheiden wir im ersten Schritt zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Alle Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen. Hierfür gibt es festgelegte Pauschalen. Dennoch unterscheiden sich die genauen Zuschuss Beträge teils je nach Krankenkasse.
Um Ihnen die exakte Höhe Ihres Zuschusses nennen zu können, benötigen wir deshalb die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Profitieren Sie von den zahlreichen AudioMee Vorteilen z.B.:
Damit wir Sie optimal beraten können, möchten wir vorab ein kurzes Telefonat mit Ihnen führen. Bitte wählen Sie hierzu Ihren Wunschtermin.
Sie können auch ohne gültiges Rezept im nächsten Schritt prüfen, welche Zuschüsse Ihre Krankenkasse gewährt. Bei AudioMee ist es zudem möglich, dass Sie Hörgeräte kostenfrei und unverbindlich für 30 Tage testen und die ärztliche Verordnung nachreichen.
Damit wir Ihren Anspruch auf den Hörgeräte Zuschuss geltend machen können, ist eine Hörgeräte Verordnung durch einen HNO Arzt bzw. Ohrenarzt grundsätzlich notwendig.
Preis mit Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €Preis ohne Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €: 30 Tage kostenfrei und unverbindlich testen
Buchen Sie jetzt Ihren Termin mit AudioMee oder lassen Sie sich telefonisch durch unsere Hör Experten beraten.
Bekannt aus:


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Oder vereinbaren Sie einen Rückruf zu Ihrer Wunschzeit.