Hörverlust
Hörverlust/ Hörminderung betrifft in Deutschland ca. 15 Mio. Menschen, jedoch gehen nur wenige von Ihnen aktiv dagegen vor. Erfahren Sie hier mehr zu Anzeichen, Ursachen und Behandlungen.
Artikel lesenHörgeräte sind für viele Menschen ein unverzichtbares Hilfsmittel, um den Alltag besser bewältigen zu können. Doch oft stellt sich die Frage, welche Hörgeräte-Preise auf einen zukommen und welche Unterstützung von den Krankenkassen zu erwarten ist. In diesem Beitrag klären wir, was Hörgeräte kosten, welche Zuschüsse von den Krankenkassen möglich sind und wie man Hörgeräte sogar zum Nulltarif bekommen kann.
Zuallererst ist zu sagen, dass die Kosten für Hörgeräte stark variieren können und von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu zählen die Art und das Modell des Hörgeräts, der Hersteller, die Technologie und die zusätzlichen Funktionen. Grundsätzlich lassen sich die Preise in vier Kategorien einteilen:
Nulltarif: Kostenfreie Hörgeräte (es fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10€ pro Ohr an)
Mittelklasse: ca. 500 bis 1.000 Euro Eigenanteil pro Hörgerät
Oberklasse: ca. 1.000 bis 1.500 Euro Eigenanteil pro Hörgerät
Premiumklasse: ab 1.500 Euro Eigenanteil pro Hörgerät
Alle Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für Hörgeräte nach festgelegten Pauschalen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen pro Ohr in der Regel etwa 700 bis 800 Euro. Das bedeutet, bei einer beidseitigen Versorgung übernimmt die Krankenkasse rund 1.400 bis 1.600 Euro. Dieser Zuschuss deckt die Kosten für Hörgeräte zum Nulltarif vollständig ab, sodass man diese kostenfrei erhalten kann. Es fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10€ pro Ohr an – alles andere übernimmt die Krankenkasse. Inkludiert sind hierbei bereits die Kosten für die Serviceleistungen des Akustikers, also z. B. Hörtest, Anpassung, Beratung, Nachbetreuung etc.
Grundlage für die Genehmigung Krankenkasse-Zuschüsse ist übrigens ein Rezept durch einen HNO-Arzt, eine sogenannte fachärztliche Verordnung.
Private Krankenkassen dürfen den gesetzlichen nicht schlechter gestellt sein, genehmigen also mindestens die gleichen Zuschüsse wie zuvor bei den gesetzlichen Versicherern genannt. Private Krankenkassen bieten jedoch häufig noch deutlich umfangreichere Leistungen. Die Zuschüsse können hier deutlich höher ausfallen und variieren je nach Tarif, Dauer der Zugehörigkeit und Versicherungsunternehmen. In vielen Fällen übernehmen private Krankenkassen die Hörgeräte-Preise für Mittelklasse- oder sogar Premium-Hörgeräte vollständig oder zumindest einen großen Teil davon. Es lohnt sich, vorab eine genaue Auskunft bei der eigenen Krankenkasse einzuholen, um die individuellen Leistungen und Zuschüsse zu kennen.
Da die genaue Höhe der Zuschüsse sehr unterschiedlich ausfallen kann, ist es an dieser Stelle leider nicht möglich, Angaben über die exakte Höhe zu machen.
Ein besonderer Vorteil von AudioMee ist die transparente Preisgestaltung, die es Kunden ermöglicht, alle Hörgeräte-Preise online einzusehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Akustikern, die ihre Preise oft nicht offenlegen, bietet AudioMee eine vollständige Übersicht über die Kosten aller erhältlichen Modelle direkt auf der Website.
Ein besonders hilfreiches Feature ist die Möglichkeit, die Preise der Hörgeräte sofort mit dem jeweiligen Zuschuss der Krankenkasse zu verrechnen. So können Kunden auf einen Blick sehen, welche Modelle nach Abzug des Krankenkassenzuschusses für sie in Frage kommen und welchen Eigenanteil sie gegebenenfalls leisten müssen. Diese Transparenz schafft Vertrauen und erspart den Kunden unangenehme Überraschungen bei der Abrechnung.
Mit dieser Preis-Offenheit möchten wir uns von anderen Anbietern abheben, bei denen die Preisgestaltung oft als intransparent bezeichnet wird. Dank der Online-Preisübersicht bei AudioMee können Interessenten bequem von zu Hause aus die Preise vergleichen und sich umfassend informieren, bevor sie eine Entscheidung treffen.
Auch bei den Hörgeräten macht die schnelle technologische Entwicklung nicht halt. Lange vorbei sind die Zeit, in denen große, klobige Hörgeräte verwendet werden mussten, um das Hören zu verbessern.
Moderne Hörgeräte sind mittlerweile so winzig, dass sie nahezu unsichtbar im Gehörgang getragen werden. Durch den stetigen technischen Fortschritt sinken auch bei diesen Bauformen die Produktionskosten und somit die Hörgeräte-Preise zunehmend. Bei AudioMee erhalten Sie winzige Im-Ohr-Hörgeräte sogar schon ab Nulltarif.
Hörgeräte-Preise bzw. Kosten für Hörgeräte sind variabel und hängen von vielen Faktoren ab. Dank der Zuschüsse der Krankenkassen ist jedoch eine Grundversorgung für jeden bereits ab Nulltarif erhältlich und durch die immer weiter fortschreitende technologische Entwicklung werden Hörgeräte mit hochwertigen Features zunehmend preiswerter. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und die verschiedenen Hörgeräte-Modelle zu vergleichen, um das passende Produkt zu finden und die bestmögliche Versorgung zu erhalten.
Mit dem richtigen Hörgerät kann die Lebensqualität erheblich verbessert werden, und dank der finanziellen Unterstützung der Krankenkassen müssen Hörgeräte nicht teuer sein.
Hören ist so individuell wie der Mensch selbst. Alle Hörgeräte werden bei uns von erfahrenen Hörakustikern angepasst. Gerne beraten wir Sie vorab zu den verschiedenen Hörgeräte-Arten und Hörgeräte-Preisen. Unsere Mitarbeiter sind montags bis samstags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Sie da.
Buchen Sie einen kostenfreien Hörtest
Sprechen Sie mit
unseren Hör-Experten
Bei AudioMee erhalten Sie Ihre Hörsysteme in der Regel direkt beim ersten Termin. Wir passen die Hörgeräte am selben Tag individuell für Sie an, sodass Sie direkt mit der 30-tägigen Testphase starten können.
Hörgeräte am selben Tag – so geht’s:
Bei manchen Hörakustikern müssen Sie mit langwierigen Prozessen rechnen, bis Sie zu Ihren neuen Hörgeräten kommen. Teilweise gibt es lange Wartezeiten auf Termine und das Testtragen wird zudem mit Demo-Geräten durchgeführt, welche Sie anschließend zurückgeben müssen, bevor Sie dann erst die richtigen Modelle erhalten. Bei AudioMee kommen Sie in drei einfachen Schritten zu Ihrem individuell angepassten Hörgerät am selben Tag.
Vereinbaren Sie einfach online oder telefonisch einen Termin für den Hörtest und die Beratung mit unseren Hör-Experten. Der Termin kann entweder bequem bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Fachgeschäft stattfinden.
Unser zertifiziertes Fachpersonal (Hörakustik-Meister oder Hörakustiker) führt den Hörtest, die Beratung und die Hörgeräte-Einstellung durch und berücksichtigt dabei besonders Ihre persönlichen Präferenzen.
Sie erhalten Ihre Hörgeräte in der Regel direkt im Anschluss und können mit dem 30-tätigen Probetragen beginnen. Da wir keine Demo-Geräte nutzen, können Sie Ihre Hörgeräte im nach dem Testtragen direkt behalten und sparen sich somit Zeit und Wege.
Unser Team legt großen Wert darauf, den Weg zum neuen Hörgerät so schnell und direkt wie möglich zu gestalten. Bei AudioMee vermeiden wir die Nutzung von Demo-Geräten. Wir haben stets ein großes Sortiment an Hörgeräten auf Lager, welche wir direkt im Anschluss an den Hörtest individuell für Sie anpassen.
Auf diese Weise können Sie in der Regel umgehend mit dem unverbindlichen und kostenfreien Probetragen von 30 Tagen starten. Durch das Probetragen bekommen Sie ein gutes Gespür dafür, wie sich das Hörgerät in Ihrem täglichen Umfeld verhält. Das unverbindliche Probetragen bietet Ihnen die Sicherheit, sich für das richtige Hörgerät zu entscheiden.
Nutzen Sie den besonderen Service von AudioMee: Unsere mobilen Hörakustiker kommen direkt zu Ihnen nach Hause und führen vor Ort den professionellen Hörtest durch. Dieses Vorgehen ist nicht nur besonders unkompliziert für Sie, sondern bietet auch den Vorteil, dass unsere Hörakustiker Ihr persönliches Hörumfeld analysieren und Ihre neuen Hörgeräte perfekt darauf abstimmen können.
Die Hör-Experten von AudioMee sind sowohl auf den mobilen Hörtest vor Ort als auch auf den Hörtest im Fachgeschäft spezialisiert. Unabhängig davon, ob Sie sich für den Hörtest zu Hause oder im Fachgeschäft entscheiden, wird der Hörtest immer von ausgebildeten Hörakustik-Meistern oder Hörakustikern durchgeführt und ist grundsätzlich kostenlos.
Hören ist so individuell wie der Mensch selbst. Alle Hörgeräte werden bei uns von erfahrenen Hörakustikern angepasst. Gerne beraten wir Sie vorab zu den Möglichkeiten und den verschiedenen Hörgeräte-Arten. Unsere Mitarbeiter sind montags bis samstags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Sie da.
Buchen Sie einen kostenfreien Hörtest
Sprechen Sie mit
unseren Hör-Experten
Ein Mediziner, der sich auf das Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde spezialisiert hat, wird allgemein als HNO-Arzt bezeichnet. Diese Fachärzte können sowohl in einer eigenen Praxis als auch in einem Krankenhaus tätig sein. Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit des HNO-Arztes bzw. Ohrenarztes.
Die Fachrichtung der Medizin, die Erkrankungen im Bereich des Kopfes und des Halses behandelt, insbesondere der Ohren, der Nase und des Rachens, wird als Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder Oto-Rhino-Laryngologie bezeichnet. Die Abkürzung HNO-Arzt ist die geläufigste Bezeichnung für diesen Bereich.
Oto-Rhino-Laryngologie setzt sich aus den altgriechischen Wörtern „oto“ für Ohr, „rhino“ für Nase und „larynx“ für Hals zusammen. Mit anderen Worten; ein ausgebildeter HNO-Arzt ist für die medizinische Versorgung in den Bereichen Hals, Nase und Ohren verantwortlich.
Um Hals-Nasen-Ohren-Arzt zu werden, muss man zuerst ein reguläres Medizin-Studium absolvieren und sich anschließend auf das Fachgebiet spezialisieren. Ein HNO-Arzt führt umfangreiche Untersuchungen durch, um verschiedene Erkrankungen im Bereich von Hals, Nase und Ohren zu diagnostizieren.
Darauf basierend empfehlen HNO-Ärzte individuelle Therapien und beraten unabhängig über die weitere Vorgehensweise. Im Falle einer diagnostizierten Schwerhörigkeit bzw. Hörminderung leitet der HNO-Arzt dann oftmals an einen Hörakustiker weiter, welcher wiederum den Hörtest und die Hörgeräte-Versorgung übernimmt.
Wenn der HNO-Arzt bzw. Ohrenarzt eine Schwerhörigkeit diagnostiziert, stellt er dem Patienten eine sogenannte „Ohrenfachärztliche Verordnung für Hörgeräte“ aus. Diese bescheinigt, dass der Bedarf von Hörgeräten vorliegt bzw., dass ein Hörgerät zu einer Verbesserung des Hörens beitragen würde. Über diese Verordnung erhalten Sie einen Krankenkassen-Zuschuss, welcher i. d. R. alle 6 Jahre in Anspruch genommen werden kann.
Alle Krankenkassen sind verpflichtet, den Zuschuss für Hörgeräte zu gewähren, wenn eine Verordnung des HNO-Arztes/ Ohrenarztes vorliegt. Der Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen beträgt aktuell bis zu circa 1.500 Euro. Der Zuschuss privater Krankenkassen ist mindestens genauso hoch, kann jedoch (je nach Tarif, Zugehörigkeit und eventueller Zusatzleistungen) auch deutlich höher ausfallen.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre neuen Hörgeräte über AudioMee beziehen, müssen Sie sich nicht mit der Abrechnung bei Ihrer Krankenkasse beschäftigen, denn diesen Prozess übernehmen wir gerne für Sie. Hierbei stellen wir sicher, dass Sie alle Zuschüsse erhalten, die Ihnen zustehen.
Die Untersuchung beim HNO-Arzt beginnt normalerweise mit Fragen zu Ihrer Befindlichkeit sowie eventuellen Symptomen und empfunden Problemen bzw. Schmerzen. Diese Vorbesprechung nennt sich Annamnese. Anschließend wird das betroffene Organ untersucht, um die Ursache der Beschwerden zu finden.
Wenn bspw. das Ohr betroffen ist, wird der HNO-Arzt in der Regel zuerst einmal den Gehörgang und das Trommelfell untersuchen. Dieser Vorgang nennt sich Otoskopie. Mehr zum Ablauf einer Otoskopie erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Die Untersuchung der Ohren bzw. des Gehörs wird im Fachjargon “Otoskopie” genannt. Der Vorgang ist schmerzfrei und dient dem Mediziner dazu, sich das Ohr unter Beleuchtung aus der Nähe anzusehen. Hierzu verwendet der HNO-Arzt ein Otoskop oder ein Ohrmikroskop.
Beides sind medizinische Instrumente, mit denen der Gehörgang unter Vergrößerung und hoher Beleuchtung begutachtet werden kann. Dabei kann der HNO-Arzt Fremdkörper, Entzündungen oder knöcherne Wucherungen (Exostosen) im Gehörgang untersuchen.
Wenn Ohrenschmalz (Cerumen), Hautschüppchen oder andere Fremdkörper den Gehörgang blockieren, wird der HNO-Arzt diese zuerst entfernen, um die Untersuchung fortzusetzen.
Der Hörakustiker ist für das gute Hören und allem, was damit in Verbindung steht, zuständig. Dazu gehören die Beratung, Anpassung und Kontrolle von Hörgeräten. Zudem nimmt sich der Hörakustiker sehr viel Zeit für die Durchführung des Hörtests, da dies eine wichtige Grundlage für die optimale Einstellung von Hörgeräten ist.
Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt führt meistens kürzere Hörtests durch, da er vor allem für die medizinische Abklärung, Diagnosestellung und Behandlung zuständig ist. Er klärt in erster Linie die Frage, ob der Hörverlust für den Krankenkassen-Zuschuss ausreichend ist. Bereits ab einer Hörminderung von 20 % stellt er eine Verordnung aus, über diese eine Bezuschussung der Krankenkasse abgerechnet wird.
Ein HNO-Arzt ist ein spezialisierter Arzt, der sich auf die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Ohren, Nase und des Rachens konzentriert. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Sie einen HNO-Arzt aufsuchen sollten, aber einige der häufigsten sind:
Wenn Sie Schwerhörigkeit, langanhaltenden Tinnitus von mehreren Tagen haben, sollten Sie einen HNO-Arzt aufsuchen, um eine Diagnose zu erhalten. Auch Schwindel kann mit dem Hörapparat zusammenhängen.
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Atmen, eine chronisch verstopfte Nase, häufige Sinusinfektionen, Halsschmerzen oder Schluckbeschwerden haben, ist der Termin beim HNO-Arzt zu empfehlen.
Wenn Sie unter allergischen Reaktionen leiden, die sich auf Ihre Ohren, Nase oder Ihren Rachen auswirken, wird Ihnen ein HNO-Arzt eine geeignete Behandlung empfehlen.
Wenn Sie eine akute Verletzung im Bereich des Kopfes, des Halses oder der Ohren haben, sollten Sie entweder in die Notaufnahme gehen oder einen HNO-Arzt in der Nähe aufsuchen.
Nicht zu vergessen ist natürlich auch die regelmäßige Vorsorge, welche optimalerweise alle 1-2 Jahre stattfinden sollte – auch dann, wenn keine der oben genannten Beschwerden vorliegen.
Information: Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur einige der Gründe sind, warum man einen HNO-Arzt aufsuchen sollte. Wenn Sie also Bedenken haben oder sich unwohl fühlen, sollten Sie sich immer an einen medizinischen Fachmann wenden, um eine genaue Diagnose und Behandlung zu erhalten. In den meisten Fällen gilt schließlich: Lieber einmal zu viel beim Arzt gewesen zu sein als zu wenig.
In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl – dies gilt sowohl für Kassenpatienten als auch Privatpatienten. Sie haben somit jederzeit die Möglichkeit, bei einem Facharzt (und dazu gehören eben auch Ohrenärzte bzw. HNO-Ärzte) vorstellig zu werden, ohne eine Überweisung vom Hausarzt einzuholen.
Insgesamt ist eine Überweisung aus Patientensicht somit nicht notwendig. Aber: Es ist sehr zu empfehlen, dass Sie (außer in Notfällen) nicht ohne Termin zum HNO-Arzt gehen. Die Praxen sind oftmals sehr voll und ohne Termin müssen Sie häufig mit langen Wartezeiten rechnen.
Es ist allgemein empfehlenswert, Hals, Rachenbereich, Nase und Ohren alle 1-2 Jahre überprüfen zu lassen. Gerade beim Gehör gibt es zahlreiche Krankheiten und Veränderungen, die sich schleichend entwickeln und somit lange Zeit unerkannt bleiben. Eine Vorsorge kann hier zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung führen.
Die Empfehlungen, wie oft man einen HNO-Arzt oder auch Ohrenarzt zur Kontrolle bzw. Vorsorge aufsuchen sollte, gehen dennoch weit auseinander. Dies ist auch ein Stück weit abhängig vom Alter: Junge Menschen benötigen zumeist weniger Vorsorge als ältere Menschen. Gerade für ältere Menschen darf man eine Kontrolle alle 1-2 Jahre durchaus als sinnvoll erachten.
Wenn Sie bereits in Behandlung sind, nennt Ihnen der Arzt meist einen individuellen Turnus, an den Sie sich natürlich halten sollten. Ansonsten gilt: Wenn Sie konkrete Beschwerden haben, sollten Sie möglichst schnell einen Termin beim HNO-Arzt vereinbaren. Für den Fall, dass Sie bereits Hörgeräte-Träger sind, sollten Sie bedenken, dass Sie alle 6 Jahre Anspruch auf den Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkasse geltend machen können. Dennoch sollten Sie nicht 6 Jahre bis zum nächsten Besuch warten, sondern regelmäßig den HNO-Arzt aufsuchen.
Mo-Sa von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oder vereinbaren Sie einen Rückruf zu Ihrer Wunschzeit.