Kundenbewertungen:




Marken-Hörgeräte zum Nulltarif
Im Ladengeschäft, per Hausbesuch durch unsere Akustiker
oder komplett digital per Fernanpassung.
- Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse
- 30 Tage unverbindlich testen

Starkey Evolv AI 1000 RIC
Leistungsstarkes Nulltarif-Hörgerät mit vielen Extrafunktionen.

ReSound Savi 2 RIC
Innovative Neuerscheinung mit fortschrittlichsten Technologien.
In 3 einfachen Schritten zum Nulltarif-Hörgerät
In 3 einfachen Schritten zum Nulltarif-Hörgerät

Nulltarif-Hörgeräte im Vergleich
01. Klangqualität & Technologie


Das Starkey Evolv AI 1000 RIC bietet hochwertigere Technologie und eine ausgezeichnete Klangqualität. Es verfügt zudem über eine integrierte Sturzerkennung und Gesundheitsfunktionen. Das neu erschienene ReSound Savi 2 befindet sich auf ähnlich hohem Niveau, hat jedoch minimale Vorteile bei der Klangverarbeitung. Beide Modelle beinhalten zudem Ear-to-Ear-Synchronisation für eine verbesserte Klangwahrnehmung und bieten 10 individuell konfigurierbare Frequenzkanäle.
02. Tragekomfort


Der Tragekomfort beider Hörgeräte-Modelle ist sehr angenehm und wird von den meisten Menschen als kaum spürbar bezeichnet. Es handelt sich um ähnlich geformte RIC-Hörgeräte, mit vergleichbarem Tragegefühl hinterm Ohr. Das ReSound Savi ist minimal kleiner, wobei dies beim Tragen nicht ins Gewicht fällt. Dank IP-68 Schutzklasse sind beide Hörgeräte-Modelle stark wasser- und schmutzresistent. Sie können somit bedenkenlos im Alltag eingesetzt werden, auch in herausfordenden Situationen.
03. App-Steuerung


Beide Hörgeräte sind vollumfänglich mit der jeweils passenden Hersteller-App steuerbar, sowohl über iOS- als auch über Android-Smartphones. Der Hörgeräteträger kann dadurch beispielsweise die Anpassung der Lautstärke vornehmen, individuelle Hörprogramme auswählen oder Tinnitusfunktionen steuern. Weitere Funktionen sind Klangoptimierung und das Auswerten von Gesundheitsdaten. Durch die Verbindung mit dem Smartphone können Sie Ihre Hörgeräte zudem für Streaming oder zum Telefonieren benutzen.
04. Unauffälligkeit


Beide Hörgeräte sind sehr diskret hinter der Ohrmuschel positioniert und in verschiedenen Farben verfügbar, sodass sie mit dem eigenen Hautton abgestimmt werden können. Bei beiden Modellen führt ein unauffälliges, halbtransparentes Kabel vom Hörgerät in den Gehörgang. Im Wesentlichen sind diese beiden Hörgeräte in puncto Unaufälligkeit also vergleichbar, wobei das ReSound Savi minimal kleiner ist und somit noch ein wenig diskreter wirkt.
05. Streaming


Beide Hörgeräte unterstützen Bluetooth Audio und können sogar mit dem neuen Auracast™ verbunden werden. Telefonieren, Musikhören oder das Übertragen von Videosound über die Hörgeräte sind dadurch möglich. Lediglich die Direktverbindung mit dem TV oder dem Festnetz-Telefon erfolgt mit einem entsprechenden Adapter, der vom jeweiligen Hersteller angeboten wird. Mit Auracast™ können Sie zudem auch an Audioübertragungen an öffentlichen Orten teilnehmen.
06. Fernanpassung


Entscheiden Sie sich für eines der Modelle, erhalten Sie Hörgeräte mit hohem technologischen Standard. Dies ermöglicht eine umfassende und sehr detaillierte Feinjustierung per Fernanpassung in Echtzeit. Somit können ein detaillierter Hörest, die Erstanpassung und Nachjustierungen der Hörgeräte auf Wunsch auch ortsunabhängig per Videocall stattfinden. In jedem Fall erhalten Sie bei AudioMee ausgezeichnete professionelle Betreuung – auch nach dem Hörgerätekauf.


Das Starkey Evolv AI 1000 RIC steht dem Savi 2 in Sachen Funktionalität und Komfort kaum nach. Mit ähnlichen Funktionen ist es qualitativ vergleichbar. Wem besonderen Wert auf eine integrierte Sturzerkennung und das Erfassen von Gesundheitsdaten legt, ist mit dem Evolv AI bestens beraten.


Das ReSound Savi 2 punktet mit hervorragender Klangqualität und exzellentem Tragekomfort. Mit zahlreichen Funktionen und einer intuitiven Bedienung gehört es zu den besten Hörgeräten im Nulltarif-Segment. Mit dem ReSound Savi setzen wir hohe Maßstäbe in puncto Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ihre Vorteile bei AudioMee Hörakustik:
- Nulltarif-Hörgeräte führender Marken mit zahlreichen Extras
- Profitieren Sie von vielen Zusatzfunktionen, die bei einigen anderen Akustikern teils mit hohen Zuzahlungen verbunden sind
- Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind
- Sie haben die Wahl: Anpassung im Fachgeschäft, per Akustiker-Hausbesuch oder komplett digital
- Ihre neuen Hörgeräte können Sie unverbindlich & kostenfrei für 30 Tage testen

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Was bedeutet “Nulltarif” bei Hörgeräten?
“Nulltarif-Hörgeräte” bedeutet, dass die Kosten für Ihre Hörgeräte sowie alle damit zusammenhängenden
Serviceleistungen durch den Zuschuss der Krankenkasse getragen werden. In Deutschland sind alle Krankenkassen
dazu verpflichtet, Hörgeräteversorgungen zu bezuschussen – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Sie erhalten Ihre neuen Hörgeräte somit kostenfrei. Es fällt lediglich eine gesetzliche Gebühr von 10,- € pro Hörgerät an.
Die Abrechnung mit der Krankenkasse (inklusive Antragstellung, Kommunikation etc.) erfolgt übrigens durch Ihren
persönlichen Hörakustiker von AudioMee. Wir stellen sicher, dass Sie alle Zuschüsse erhalten, die Ihnen zustehen. Sie
müssen keine Unterlagen selbst einreichen und haben keinen eigenen Aufwand.
Was unsere Kunden über uns sagen
Häufig gestellte Fragen zu Nulltarif-Hörgeräten
Kann ich kostenlose Hörgeräte bekommen?
Hörgeräte werden bis zu einem Wert von circa 1.500 € komplett von der Krankenkasse übernommen. Durch diese Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten Sie bei AudioMee hochwertige Hörgeräte bereits zum Nulltarif. Sie zahlen also nichts selbst da die Krankenkasse die Kosten übernimmt, es fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Gebühr von 10 € pro Ohr an.
Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?
Die Bezeichnung “Nulltarif-Hörgeräte” bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Für den Hörgeräte-Träger fällt lediglich eine gesetzliche Gebühr von 10,- € pro Ohr an. Häufig werden diese Hörgeräte als unzureichend oder schlecht bezeichnet, dies ist aber nicht pauschal korrekt. Denn jeder Hörakustiker kann selbst entscheiden, welche Hörgeräte-Modelle er zum Nulltarif anbietet. So finden sich teils erhebliche Unterschiede in den Qualitäten und technischem Funktionsumfang. Es lohnt sich, Nulltarif-Hörgeräte zu vergleichen.
Wie erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss (Kostenübernahme) durch die Krankenkasse?
Der Begriff “Hörgeräte-Zuschuss” wird eher umgangssprachlich verwendet. Fachlich spricht man von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wodurch dem Träger kostenfreie Hörgeräte ermöglicht werden. Um eine Hörgeräte-Kostenübernahme bzw. Nulltarif-Hörgeräte zu erhalten, spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung ist, dass eine Hörminderung durch einen HNO-Arzt festgestellt wird. Die Kostenübernahme kann in der Regel alle 6 Jahre beantragt werden und beträgt aktuell circa 1.500 Euro.
Was sind die besten Nulltarif-Hörgeräte?
Bei AudioMee Hörakustik erhalten Sie die Hörgerätemodelle ReSound Savi 2 RIC und das Starkey Evolv AI 1000 RIC zum Nulltarif. Diese Nulltarif-Hörgeräte bieten zahlreiche Funktionen, die deutlich über die vorgegebenen Standards der Krankenkassen hinausgehen.
Dazu gehören z. B. integriertes Bluetooth bzw. Hörgeräte-Steuerung per App, eingebautes Hochleistungs-Mikrofon und besonders gute Klangqualität. Diese kostenfreien Extras sind bei den Nulltarif-Hörgeräten vieler anderer Akustiker nicht enthalten.
Wie bekommt man Hörgeräte ohne Zuzahlung?
Alle Menschen in Deutschland haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme der Hörgeräte durch die Krankenkasse. Die Kostenübernahme beträgt aktuell circa 1.500 Euro, wodurch die Kosten für sogenannte Nulltarif-Hörgeräte gedeckt sind. Diese verfügen bei AudioMee bereits über intelligente Funktionen wie Steuerung per App, Auracast und vieles mehr.
Um eine solche Kostenübernahme zu erhalten und somit selbst keine Zuzahlung leisten zu müssen, ist für Hörgeräte-Erstträger eine Verordnung durch einen HNO-Arzt notwendig. Bei einer Folgeversorgung (also für Menschen, die bereits Hörgeräte tragen), wird die Verordnung nicht benötigt. Zu beachten ist jedoch, dass seit der letzten Kostenübernahme 6 Jahre vergangen sein müssen, um erneut Anspruch auf Hörgeräte zu haben.
Bekannt aus:

