Muss die Krankenkasse für Hörgeräte zahlen?
Ja, Krankenkassen sind verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen. Für gesetzliche Krankenkassen gibt es einheitliche Festbeträge/Pauschalen, die aktuell bei bis zu circa 1.500,- € liegen. Bei einigen privaten Versicherungen können die Zuzahlungen je nach Tarif und Dauer der Zugehörigkeit sogar noch deutlich höher sein. Der Zuschuss kann alle 6 Jahre abgerufen werden.
Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Hörgeräte werden durch die Krankenkassen bezuschusst – unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. In Deutschland beträgt der Krankenkassen-Zuschuss gesetzlicher Versicherungen aktuell bis zu circa 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen ist der Zuschuss sogar noch deutlich höher.
Wie erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkassen?
Bei AudioMee haben Sie die freie Wahl, ob der Hörtest bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer Fachgeschäfte stattfindet. In beiden Fällen wird der Hörtest von einem ausgebildeten Hörakustiker-Meister oder Hörakustiker durchgeführt und ist kostenlos.
Kann ich kostenfreie Hörgeräte bekommen?
Bei AudioMee haben Sie die freie Wahl, ob der Hörtest bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer Fachgeschäfte stattfindet. In beiden Fällen wird der Hörtest von einem ausgebildeten Hörakustiker-Meister oder Hörakustiker durchgeführt und ist kostenlos.
Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?
Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte über den Zuschuss der Krankenkasse getragen werden. Für den Hörgeräte-Träger fällt lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.