Muss die Krankenkasse für Hörgeräte zahlen?
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte nach festgelegten Vorgaben. Für gesetzliche Krankenkassen gibt es einheitliche Festbeträge/Pauschalen, die aktuell bei bis zu circa 1.500,- € liegen. Bei einigen privaten Versicherungen kann die Kostenübernahme je nach Tarif und Dauer der Zugehörigkeit sogar noch deutlich höher sein. Die Kostenübernahme kann i. d. R. alle 6 Jahre abgerufen werden.
Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
In Deutschland beträgt die Höhe der Krankenkassen-Übernahme gesetzlicher Versicherungen aktuell bis zu circa 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen ist der Zuschuss sogar noch deutlich höher. Wählt der Hörgeräte-Träger Sonderleistungen, sind diese ggf. mit einer privaten Aufzahlung verbunden.
Wie erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkassen?
Der Begriff “Hörgeräte-Zuschuss” wird eher umgangssprachlich verwendet. Fachlich spricht man von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wodurch dem Träger kostenfreie Hörgeräte ermöglicht werden. Um eine Hörgeräte-Kostenübernahme zu erhalten, spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung ist, dass eine Hörminderung durch einen HNO-Arzt festgestellt wird. Die Kostenübernahme kann in der Regel alle 6 Jahre beantragt werden und beträgt aktuell circa 1.500 Euro.
Kann ich kostenfreie Hörgeräte bekommen?
Bei AudioMee erhalten Sie Hörgeräte über die Kostenübernahme der Krankenkasse bereits zum sogenannten Nulltarif. Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Ihre neuen Hörgeräte über die Krankenkasse getragen werden. Dies gilt nicht nur für die Hörgeräte selbst, sondern beinhaltet auch alle sonstigen Kosten (z. B. Hörtest, Beratung, Anpassung, Nachkontrolle etc.). Für den Hörgeräte-Träger fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.
Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?
Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Für den Hörgeräte-Träger fällt lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.