Krankenkassen und Hörgeräte
In Deutschland übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für Hörgeräte nach festgelegten Beträgen – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
- Kostenübernahme für Hörgeräte bis zu circa 1.500€ durch Ihre Krankenkasse
- Testen Sie mit nur wenigen Klicks, wie viel Ihre Krankenkasse übernimmt
- Wir setzen die gesamte Antragstellung für Sie um
Wir benötigen die Angabe Ihres Alters, um Sie später optimal bzgl. der Hörgeräte Versorgung unterstützen zu können.
Die Hörgeräte Versorgung von Minderjährigen obliegt dem HNO Arzt. Deshalb beginnt unser Rechner ab dem Alter von 18 Jahren.
Wir benötigen diese Information, um Ihnen den korrekten Zuschuss berechnen zu können. Der Zuschuss ist abhängig davon, ob Sie ein oder zwei Hörgeräte benötigen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, geben Sie am besten die Auswahl "beide Ohren" an, denn dies ist der häufigste Fall und somit am wahrscheinlichsten.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Damit die Krankenkasse den Hörgeräte Zuschuss gewährt, ist ein Rezept/Verordnung durch einen Facharzt notwendig.
Sollten Sie noch kein Rezept haben, ist dies bei AudioMee kein Problem. Lesen Sie hierzu die Infos im nächsten Schritt.
Um Ihnen den genauen Betrag Ihre Zuschusses nennen zu können, benötigen wir die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Hierfür unterscheiden wir im ersten Schritt zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Alle Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen. Hierfür gibt es festgelegte Pauschalen. Dennoch unterscheiden sich die genauen Zuschuss Beträge teils je nach Krankenkasse.
Um Ihnen die exakte Höhe Ihres Zuschusses nennen zu können, benötigen wir deshalb die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Profitieren Sie von den zahlreichen AudioMee Vorteilen z.B.:
- Anpassung & Hörtest auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause
- Premium Hörgeräte bereits zum Nulltarif
- Hörgeräte noch am selben Tag
Damit wir Sie optimal beraten können, möchten wir vorab ein kurzes Telefonat mit Ihnen führen. Bitte wählen Sie hierzu Ihren Wunschtermin.
Sie können auch ohne gültiges Rezept im nächsten Schritt prüfen, welche Zuschüsse Ihre Krankenkasse gewährt. Bei AudioMee ist es zudem möglich, dass Sie Hörgeräte kostenfrei und unverbindlich für 30 Tage testen und die ärztliche Verordnung nachreichen.
Damit wir Ihren Anspruch auf den Hörgeräte Zuschuss geltend machen können, ist eine Hörgeräte Verordnung durch einen HNO Arzt bzw. Ohrenarzt grundsätzlich notwendig.
Berechnen Sie den Preis
Preis mit Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €Preis ohne Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €: 30 Tage kostenfrei und unverbindlich testen
Buchen Sie jetzt Ihren Termin mit AudioMee oder lassen Sie sich telefonisch durch unsere Hör Experten beraten.
Kostenübernahme bzw. Krankenkassen-Zuschuss
Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Alle 6 Jahre haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss bzw. eine vollständige Kostenübernahme für Ihre Hörgeräte. Die Antragstellung bei der Krankenkasse übernehmen unsere Hör-Experten komplett für Sie.
Die Verrechnung wickeln wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen und keine Arbeit mit dem Papierkram haben. Wählen Sie einfach gemeinsam mit unseren Hörakustikern das für Sie perfekte Hörgerät, den Rest übernehmen wir. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Sie garantiert alle Pauschalen erhalten, die Ihnen zustehen.
Hörgeräte-Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
in nur 3 einfachen Schritten:
Zuschuss-Rechner
Berechnen Sie Ihren Zuschuss:
In unserem Rechner erfahren Sie mit wenigen Klicks, welchen Krankenkassen-Zuschuss Sie für Ihre Hörgeräte erhalten und wie sich dies auf die Preise der unterschiedlichen Hörsysteme auswirkt.
Die Höhe der Krankenkassen-Zuschüsse beträgt meist 1.500 € und mehr! Bei einigen privaten Versicherungen können die Zuzahlungen je nach Tarif und Dauer der Zugehörigkeit sogar noch deutlich höher sein. Alle Krankenkassen (egal, ob gesetzlich oder privat) bezuschussen Hörgeräte.
Krankenkassen und Hörgeräte: Antragstellung
Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Alle 6 Jahre haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss bzw. eine vollständige Kostenübernahme für Ihre Hörgeräte. Die Antragstellung bei der Krankenkasse übernehmen unsere Hör-Experten komplett für Sie.
Die Verrechnung wickeln wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen und keine Arbeit mit dem Papierkram haben. Wählen Sie einfach gemeinsam mit unseren Hörakustikern das für Sie perfekte Hörgerät, den Rest übernehmen wir. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Sie garantiert alle Pauschalen erhalten, die Ihnen zustehen.
Alle Krankenkassen bezuschussen Hörgeräte
Krankenkassen und Hörgeräte: Alle Krankenkassen sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen.
Wir arbeiten ausnahmslos mit allen Krankenkassen zusammen, nachfolgend die bekanntesten:
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Buchen Sie einen Termin zum kostenlosen Hörtest mit unseren Hör-Experten. Gerne beraten wir Sie im ersten Schritt unverbindlich und kostenfrei zu den Möglichkeiten, optimales Hören zu erlangen.
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Was unsere Kunden über uns sagen
Häufig gestellte Fragen zu Krankenkassen und Hörgeräten
Welche Krankenkasse zahlt für Hörgeräte?
Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Für gesetzliche Krankenkassen gibt es einheitliche Festbeträge/Pauschalen, die aktuell bei bis zu circa 1.500,- € liegen. Hierüber werden die vollständigen Kosten für Hörgeräte im Bereich Nulltarif abgedeckt. Bei privaten Krankenkassen sind die Pauschalen teils sogar noch deutlich höher. Die Kostenübernahme kann i. d. R. alle 6 Jahre abgerufen werden.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Krankenkassen und Hörgeräte: In Deutschland beträgt die Höhe der Krankenkassen-Übernahme (auch Zuschuss genannt) gesetzlicher Versicherungen aktuell bis zu circa 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen ist der Zuschuss sogar noch deutlich höher. Wählt der Hörgeräte-Träger Sonderleistungen, sind diese ggf. mit einer privaten Aufzahlung verbunden.
Wie erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkassen?
Der Begriff “Hörgeräte-Zuschuss” wird eher umgangssprachlich verwendet. Fachlich spricht man von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wodurch dem Träger kostenfreie Hörgeräte ermöglicht werden. Um eine Hörgeräte-Kostenübernahme zu erhalten, spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung ist, dass eine Hörminderung durch einen HNO-Arzt festgestellt wird. Die Kostenübernahme kann in der Regel alle 6 Jahre beantragt werden und beträgt aktuell circa 1.500 Euro.
Krankenkassen und Hörgeräte: Kann ich kostenfreie Hörgeräte bekommen?
Bei AudioMee erhalten Sie Hörgeräte über die Kostenübernahme der Krankenkasse bereits zum sogenannten Nulltarif. Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Ihre neuen Hörgeräte über die Krankenkasse getragen werden. Dies gilt nicht nur für die Hörgeräte selbst, sondern beinhaltet auch alle sonstigen Kosten (z. B. Hörtest, Beratung, Anpassung, Nachkontrolle etc.). Für den Hörgeräte-Träger fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.
Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?
Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Für den Hörgeräte-Träger fällt lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.
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