Hilfe bei Anträgen
Die Kosten für Hörgeräte können durch die Krankenkasse vollständig übernommen werden – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die Hör-Experten von AudioMee übernehmen gerne den Prozess der Antragstellung für Sie.
- Hilfe bei der Beantragung der Hörgeräte-Kostenübernahme
- Für gesetzlich und privat Versicherte
- Schnell und unbürokratisch mit unseren Hör-Experten
Kostenübernahme bzw. Hörgeräte-Zuschüsse erhalten
Die Antragstellung ist bei AudioMee besonders einfach, da wir alle relevanten Schritte für Sie übernehmen. Hierbei stellen wir mit viel Erfahrung sicher, dass Sie alle Pauschalen erhalten, die Ihnen zustehen. Der Hörgeräte-Zuschuss bzw. die vollständige Kostenübernahme wird normalerweise direkt zwischen AudioMee und Ihrer Krankenkasse verrechnet. Bei privaten Krankenkassen kann der Prozess abweichen.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass Sie keine Kosten vorlegen müssen und sich den teils langwierigen Prozess bzgl. Antragstellung und Kommunikation mit der Krankenkasse ersparen. Wir von AudioMee übernehmen übrigens den gesamten Prozess der Beantragung für Sie – von der Einreichung der Formulare bis hin zur direkten Verrechnung mit der Krankenkasse.
In drei Schritten zur Hörgeräte-Kostenübernahme
Wir von AudioMee arbeiten mit allen gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen zusammen und übernehmen die Antragstellung für Sie. Der Prozess ist für Sie ganz unkompliziert. Wir stellen sicher, dass Sie alle Pauschalen erhalten, die Ihnen zustehen.
Zuschuss-Rechner:
Berechnen Sie Ihren Hörgeräte-Zuschuss:
In unserem Rechner erfahren Sie mit wenigen Klicks, welchen Krankenkassen-Zuschuss Sie für Ihre Hörgeräte erhalten und wie sich dies auf die Preise der unterschiedlichen Hörsysteme auswirkt.
Die Höhe der Hörgeräte-Zuschüsse beträgt meist 1.500 € und mehr! Bei einigen privaten Versicherungen können die Zuzahlungen je nach Tarif und Dauer der Zugehörigkeit sogar noch deutlich höher sein. Alle Krankenkassen (egal, ob gesetzlich oder privat) bezuschussen Hörgeräte.
Wir benötigen die Angabe Ihres Alters, um Sie später optimal bzgl. der Hörgeräte Versorgung unterstützen zu können.
Die Hörgeräte Versorgung von Minderjährigen obliegt dem HNO Arzt. Deshalb beginnt unser Rechner ab dem Alter von 18 Jahren.
Wir benötigen diese Information, um Ihnen den korrekten Zuschuss berechnen zu können. Der Zuschuss ist abhängig davon, ob Sie ein oder zwei Hörgeräte benötigen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, geben Sie am besten die Auswahl "beide Ohren" an, denn dies ist der häufigste Fall und somit am wahrscheinlichsten.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Damit die Krankenkasse den Hörgeräte Zuschuss gewährt, ist ein Rezept/Verordnung durch einen Facharzt notwendig.
Sollten Sie noch kein Rezept haben, ist dies bei AudioMee kein Problem. Lesen Sie hierzu die Infos im nächsten Schritt.
Um Ihnen den genauen Betrag Ihre Zuschusses nennen zu können, benötigen wir die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Hierfür unterscheiden wir im ersten Schritt zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Alle Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen. Hierfür gibt es festgelegte Pauschalen. Dennoch unterscheiden sich die genauen Zuschuss Beträge teils je nach Krankenkasse.
Um Ihnen die exakte Höhe Ihres Zuschusses nennen zu können, benötigen wir deshalb die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Profitieren Sie von den zahlreichen AudioMee Vorteilen z.B.:
- Anpassung & Hörtest auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause
- Premium Hörgeräte bereits zum Nulltarif
- Hörgeräte noch am selben Tag
Damit wir Sie optimal beraten können, möchten wir vorab ein kurzes Telefonat mit Ihnen führen. Bitte wählen Sie hierzu Ihren Wunschtermin.
Sie können auch ohne gültiges Rezept im nächsten Schritt prüfen, welche Zuschüsse Ihre Krankenkasse gewährt. Bei AudioMee ist es zudem möglich, dass Sie Hörgeräte kostenfrei und unverbindlich für 30 Tage testen und die ärztliche Verordnung nachreichen.
Damit wir Ihren Anspruch auf den Hörgeräte Zuschuss geltend machen können, ist eine Hörgeräte Verordnung durch einen HNO Arzt bzw. Ohrenarzt grundsätzlich notwendig.
Berechnen Sie den Preis
Preis mit Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €Preis ohne Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €: 30 Tage kostenfrei und unverbindlich testen
Buchen Sie jetzt Ihren Termin mit AudioMee oder lassen Sie sich telefonisch durch unsere Hör Experten beraten.
Was unsere Kunden über uns sagen
Hilfe bei Anträgen für Hörgeräte-Zuschüsse: Häufig gestellte Fragen
Hilfe bei Anträgen: Welche Krankenkasse zahlt für Hörgeräte?
Alle Krankenkassen haben festgelegte Pauschalen für die Kostenübernahme von Hörgeräten – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Für gesetzliche Krankenkassen gibt es einheitliche Festbeträge/ Pauschalen, die aktuell bei bis zu circa 1.500,- € für zwei Hörgeräte liegen. Bei privaten Krankenkassen sind die Zuzahlungen (abhängig u. a. von Tarif und Dauer der Zugehörigkeit) teils sogar noch deutlich höher. Die Kostenübernahme für Hörgeräte kann i. d. R. alle 6 Jahre abgerufen werden.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
In Deutschland beträgt die Höhe der Krankenkassen-Übernahme für Hörgeräte bei gesetzlichen Versicherungen aktuell bis zu circa 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen ist der Zuschuss sogar noch deutlich höher. Wählt der Hörgeräte-Träger Sonderleistungen, sind diese ggf. mit einer privaten Aufzahlung verbunden.
Wie erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkasse?
Der Begriff “Hörgeräte-Zuschuss” wird eher umgangssprachlich verwendet. Fachlich spricht man von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wodurch dem Träger kostenfreie Hörgeräte ermöglicht werden. Um eine Hörgeräte-Kostenübernahme zu erhalten, spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung ist, dass eine Hörminderung durch einen HNO-Arzt festgestellt wird. Die Kostenübernahme kann in der Regel alle 6 Jahre beantragt werden und beträgt aktuell circa 1.500 Euro.
Kann ich kostenfreie Hörgeräte bekommen?
Bei AudioMee erhalten Sie Hörgeräte über die Kostenübernahme der Krankenkasse bereits zum sogenannten Nulltarif. Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Ihre neuen Hörgeräte über die Krankenkasse getragen werden. Dies gilt nicht nur für die Hörgeräte selbst, sondern beinhaltet auch alle sonstigen Kosten (z. B. Hörtest, Beratung, Anpassung, Nachkontrolle etc.). Für den Hörgeräte-Träger fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Gebühr von 10,- € pro Ohr an.
Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragstellung für Hörgeräte-Zuschüsse?
Sie können gerne unseren Kundenservice kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Antragstellung für Hörgeräte-Zuschüsse haben. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 040 22633 4585 oder per E-Mail an kundenservice@audiomee.de. Gerne beraten Sie unsere Hörakustiker kostenfrei und unverbindlich.
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