Kostenübernahme, Hörgeräte-Zuschuss & Preise
- Kostenübernahme von bis zu 1.500 Euro
- Für gesetzlich und privat Versicherte
- Wir übernehmen die Antragstellung für Sie
- Möglichkeit zum Nulltarif über die Krankenkasse
Zuschuss-Rechner:
Berechnen Sie Ihren Hörgeräte-Zuschuss:
In unserem Rechner erfahren Sie mit wenigen Klicks, welchen Krankenkassen-Zuschuss Sie für Ihre Hörgeräte erhalten und wie sich dies auf die Preise der unterschiedlichen Hörsysteme auswirkt.
Die Höhe der Hörgeräte-Zuschüsse beträgt meist 1.500 € und mehr! Bei einigen privaten Versicherungen können die Zuzahlungen je nach Tarif und Dauer der Zugehörigkeit sogar noch deutlich höher sein. Alle Krankenkassen (egal, ob gesetzlich oder privat) bezuschussen Hörgeräte.
Wir benötigen die Angabe Ihres Alters, um Sie später optimal bzgl. der Hörgeräte Versorgung unterstützen zu können.
Die Hörgeräte Versorgung von Minderjährigen obliegt dem HNO Arzt. Deshalb beginnt unser Rechner ab dem Alter von 18 Jahren.
Wir benötigen diese Information, um Ihnen den korrekten Zuschuss berechnen zu können. Der Zuschuss ist abhängig davon, ob Sie ein oder zwei Hörgeräte benötigen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, geben Sie am besten die Auswahl "beide Ohren" an, denn dies ist der häufigste Fall und somit am wahrscheinlichsten.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Ihre Antwort hilft uns bei der Einschätzung, in welcher Höhe Ihnen ein Hörgeräte Zuschuss zusteht.
Damit die Krankenkasse den Hörgeräte Zuschuss gewährt, ist ein Rezept/Verordnung durch einen Facharzt notwendig.
Sollten Sie noch kein Rezept haben, ist dies bei AudioMee kein Problem. Lesen Sie hierzu die Infos im nächsten Schritt.
Um Ihnen den genauen Betrag Ihre Zuschusses nennen zu können, benötigen wir die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Hierfür unterscheiden wir im ersten Schritt zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Alle Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen. Hierfür gibt es festgelegte Pauschalen. Dennoch unterscheiden sich die genauen Zuschuss Beträge teils je nach Krankenkasse.
Um Ihnen die exakte Höhe Ihres Zuschusses nennen zu können, benötigen wir deshalb die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Profitieren Sie von den zahlreichen AudioMee Vorteilen z.B.:
- Anpassung & Hörtest auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause
- Premium Hörgeräte bereits zum Nulltarif
- Hörgeräte noch am selben Tag
Damit wir Sie optimal beraten können, möchten wir vorab ein kurzes Telefonat mit Ihnen führen. Bitte wählen Sie hierzu Ihren Wunschtermin.
Sie können auch ohne gültiges Rezept im nächsten Schritt prüfen, welche Zuschüsse Ihre Krankenkasse gewährt. Bei AudioMee ist es zudem möglich, dass Sie Hörgeräte kostenfrei und unverbindlich für 30 Tage testen und die ärztliche Verordnung nachreichen.
Damit wir Ihren Anspruch auf den Hörgeräte Zuschuss geltend machen können, ist eine Hörgeräte Verordnung durch einen HNO Arzt bzw. Ohrenarzt grundsätzlich notwendig.
Berechnen Sie den Preis
Preis mit Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €Preis ohne Zuschuss
ab XXX
oder z. B. 24 Monate á 10,71 €: 30 Tage kostenfrei und unverbindlich testen
Buchen Sie jetzt Ihren Termin mit AudioMee oder lassen Sie sich telefonisch durch unsere Hör Experten beraten.
Sogar zum Nulltarif:
Kann man Hörgeräte kostenlos erhalten?
Ja! Denn über die Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten Sie bei AudioMee hochwertige Marken-Hörgeräte bereits zum Nulltarif. Nulltarif bedeutet, dass die gesamten Kosten für das Hörgerät und die Hörgeräte-Anpassung durch den Hörgeräte-Zuschuss abgedeckt werden.
Dies gilt sowohl für privat als auch gesetzlich Versicherte. Es fällt ggf. lediglich eine gesetzl. Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr.
Alle Krankenkassen bezuschussen Hörgeräte
Krankenkassen sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen.
Wir arbeiten ausnahmslos mit allen Krankenkassen zusammen, nachfolgend die bekanntesten:
Entdecken Sie die Vorteile:
Hörgeräte-Zuschüsse:
Bis zu 1.500 € von der
Krankenkasse
Hörgeräte werden durch die Krankenkassen bezuschusst – unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Der Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen beträgt aktuell bis zu 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen können die Zuzahlungen sogar noch deutlich höher sein.
Unsere Hör-Experten übernehmen den Prozess der Antragstellung für Sie und stellen sicher, dass Sie alle Zuschüsse bekommen, auf die Sie Anspruch haben.
Jetzt profitieren:
Ihre Vorteile bei AudioMee
- Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen
- Wir stellen sicher, dass Sie alle Zuschüsse erhalten, die Ihnen zustehen
- Wir übernehmen den gesamten Prozess der Antragstellung für Sie
- Kostenfreier Hörtest, sehr gute Preise und herstellerunabhängige Beratung
- Bis zu 1.500 Euro Krankenkassen-Zuschuss für Hörgeräte
- Hörtest, Anpassung und Beratung nach höchsten Standards
Was unsere Kunden über uns sagen
Krankenkassen-Zuschuss von bis zu circa 1.500 € in nur 3 einfachen Schritten:
Jetzt Hörgeräte-Zuschuss sichern
Unsere Hör-Experten beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Hörgeräte-Zuschuss und Krankenkassen – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die Beratung ist unverbindlich und kostenfrei.
Jetzt kostenfreie Beratung buchen
Sprechen Sie mit
uns über eine Kooperation
Unsere beliebtesten Kategorien
So geht’s: Das AudioMee Konzept
Die AudioMee Service-Leistungen
Häufig gestellte Fragen zum Hörgeräte-Zuschuss über die Krankenkassen
Muss die Krankenkasse für Hörgeräte zahlen?
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte nach festgelegten Vorgaben. Für gesetzliche Krankenkassen gibt es einheitliche Festbeträge/Pauschalen, die aktuell bei bis zu circa 1.500,- € liegen. Bei einigen privaten Versicherungen kann die Kostenübernahme je nach Tarif und Dauer der Zugehörigkeit sogar noch deutlich höher sein. Die Kostenübernahme kann i. d. R. alle 6 Jahre abgerufen werden.
Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
In Deutschland beträgt die Höhe der Kostenübernahme gesetzlicher Versicherungen aktuell bis zu circa 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen ist der Hörgeräte-Zuschuss sogar noch deutlich höher. Wählt der Hörgeräte-Träger Sonderleistungen, sind diese ggf. mit einer privaten Aufzahlung verbunden.
Wie erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkassen?
Der Begriff “Hörgeräte-Zuschuss” wird eher umgangssprachlich verwendet. Fachlich spricht man von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wodurch dem Träger kostenfreie Hörgeräte ermöglicht werden. Um eine Hörgeräte-Kostenübernahme zu erhalten, spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung ist, dass eine Hörminderung durch einen HNO-Arzt festgestellt wird. Die Kostenübernahme kann in der Regel alle 6 Jahre beantragt werden und beträgt aktuell circa 1.500 Euro.
Kann ich kostenfreie Hörgeräte bekommen?
Bei AudioMee erhalten Sie Hörgeräte über die Kostenübernahme der Krankenkasse bereits zum sogenannten Nulltarif. Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Ihre neuen Hörgeräte über die Krankenkasse getragen werden. Dies gilt nicht nur für die Hörgeräte selbst, sondern beinhaltet auch alle sonstigen Kosten (z. B. Hörtest, Beratung, Anpassung, Nachkontrolle etc.). Für den Hörgeräte-Träger fällt ggf. lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.
Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?
Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Für den Hörgeräte-Träger fällt lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.
Bekannt aus: