Welche Krankenkasse zahlt für Hörgeräte?
Alle Krankenkassen sind verpflichtet, Hörgeräte zu bezuschussen – egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Für gesetzliche Krankenkassen gibt es einheitliche Festbeträge/Pauschalen, die aktuell bei bis zu circa 1.500,- € liegen. Bei privaten Krankenkassen sind die Zuzahlungen teils sogar noch deutlich höher. Der Zuschuss kann alle 6 Jahre abgerufen werden.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Hörgeräte werden durch die Krankenkassen bezuschusst – unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. In Deutschland beträgt der Krankenkassen-Zuschuss gesetzlicher Versicherungen aktuell bis zu circa 1.500,- €. Bei einigen privaten Versicherungen ist der Zuschuss sogar noch deutlich höher.
Wie erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkassen?
Der Zuschuss für Hörgeräte kann in der Regel alle 6 Jahre beantragt werden und beträgt aktuell bis zu 1.500,- €. Bei AudioMee erfolgt die Verrechnung des Zuschusses direkt mit der Krankenkasse, wir übernehmen also alle nötigen Schritte und den Papierkram für Sie. Wir stellen zudem sicher, dass Sie alle Zuschüsse erhalten, die Ihnen zustehen.
Kann ich kostenfreie Hörgeräte bekommen?
Bei AudioMee erhalten Sie Hörgeräte über den Zuschuss der Krankenkasse bereits zum Nulltarif. Sie zahlen also lediglich eine gesetzl. Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr. Alle sonstigen Kosten (sowohl für die Hörgeräte als auch Hörtest, Anpassung, Nachkontrolle etc.) sind bei AudioMee hiermit abgedeckt. Dies ist ein exklusiver Service von AudioMee, den Sie bei vielen anderen Akustikern nicht erhalten.
Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten?
Nulltarif bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte über den Zuschuss der Krankenkasse getragen werden. Für den Hörgeräte-Träger fällt lediglich eine gesetzliche Rezeptgebühr von 10,- € pro Ohr an.